Du suchst Schutz vor Gewalt oder bist in einer akuten Krisensituation? Du und deine Familie suchen Beratung und Unterstützung bei der Klärung von Problemen?
In der Kinder- und Jugendzuflucht “Schlupfwinkel” können Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren vorübergehend wohnen (Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII).